AGB
Die Benutzung der Fußballgolfanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die AGB sind zu beachten.
Mit dem Bezahlen des Eintritts erkennen die Benutzer, die Begleitpersonen sowie die Besucher der Anlage die AGB an.
Benutzung der Anlage
Die Benutzung der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden über nimmt die Fußballgolf Inden GmbH & Co. KG keine Haftung.
Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen und Beschädigungen (z.B. Kleidung, eigene Fußbälle) jeglicher Art.
Die Benutzung der Spielanlage ist für alle Personen ab dem 6. Lebensjahr gestattet. Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson benutzen. Die Aufsichtspersonen haften für die von ihnen beaufsichtigten Minderjährigen.
Hindernisse auf dem Spielparcours dürfen nicht zweckentfremdet, beispielsweise als Sitzgelegenheit oder zum Beklettern benutzt werden. Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung übernimmt die Fußballgolf Inden GmbH & Co. KG keine Haftung. Für Schäden an den Aufbauten durch unsachgemäße Behandlung kann der Besucher haftbar gemacht werden.
Platzregeln
1. Der Platz darf nur über den ausgewiesenen Ein- und Ausgang betreten und verlassen werden.
2. Spieler müssen sich so verhalten, dass andere Besucher durch die geschossenen Bälle nicht getroffen werden können. Das Überqueren oder Betreten von Bahnen, die von einer anderen Gruppe bespielt werden, ist nicht gestattet.
3. Hindernisse dürfen nicht betreten oder als Sitzgelegenheit verwendet werden.
4. Das Tragen von Stollen- oder Nockenschuhen ist nicht gestattet.
5. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden..
6. Bälle und Scoreboards werden von der Fußballgolf Inden GmbH & Co. KG auf Leihbasis zur Verfügung gestellt und müssen nach Beenden der Runde unmittelbar zurück und dürfen nicht an andere weitergegeben werden.
7. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
8. Bei Gefahr durch Unwetter, Sturm, Gewitter, Starkregen, etc. oder Dunkelheit kann der Platz aus Sicherheitsgründen durch das Personal geschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, auch teilweise, besteht nicht.
9. Gegenstände, die eine Gefahr für den Benutzer oder für andere Personen darstellen können, dürfen auf der Anlage nicht mitgeführt werden.
10. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
11. Hunde sind auf der Anlage stets an der Leine zu führen. Zudem muss eine Kottüte mitgebracht werden. Sollte der Halter den Hundekot nicht aufnehmen und außerhalb der Anlage entsorgen ist der Betreiber berechtigt, den Hundehalter mit dem Hund vom Platz zu verweisen. Zudem ist eine Reinigungsgebühr von 20,- € zu entrichten.
Bei Zuwiderhandlungen kann der Benutzer durch Mitarbeiter von der Anlage verwiesen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
Urheberrecht
Der Betreiber der Anlage hat das Recht, während der Benutzung auf der gesamten Anlage Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese zu Werbe- und Informationszwecken zu nutzen.
Benutzer, die damit nicht einverstanden sind, müssen dies dem Personal vor der Benutzung der Anlage schriftlich mitteilen.
Das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen zu anderen als privaten Zwecken ist nur nach vorheriger Zustimmung der Fußballgolf Indemann GmbH & Co. KG gestattet.